Zur Einbürgerung nach §9 RuStAG |
Zur Beachtung! Möglichst mit Schreibmaschine oder in Blockschrift ausfüllen. Sämtliche Angaben sind - soweit möglich - vollständig und durch beweiskräftige Urkunden oder sonstige glaubwürdige Urkunden zu belegen. Bei fremdsprachigen Urkunden ist eine durch einen zuverlässigen Dolmetscher angefertigte Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. |
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Fragen an den deutschen Ehegatten zur Klärung seiner Staatsangehörigkeit
1. Persönliche Angaben
Vornamen
Familienname
____________________________________________________________
(ggf. Geburtsname)
Wohnort, Straße ___________________________________________________________
Geburtstag, -ort
____________________________________________________________
(auch Kreis, Land)
2. Angaben zur Staatsangehörigkeit
2.1 Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit erworben
2.2 Angabe von evtl. Auslandsaufenthalten
von ______________ bis ______________ in
_______________________________________
von ______________ bis ______________
in _______________________________________
von ______________ bis ______________
in _______________________________________
von ______________ bis ______________
in _______________________________________
2.3 Ich besitze neben der deutschen Staatsangehörigkeit -
keine andere - die ____________________
Staatsangehörigkeit.
Erwerbsgrund (Einbürgerung oder Erklärung) und Zeitpunkt des Erwerbs: ___________________
2.4 Ich bin - nicht - aus der deutschen Staatsangehörigkeit entlassen worden. Dei deutsche Staatsangehörigkeit ist mir - - nicht entzogen worden. Ich habe den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit - nicht - ausgeschlagen. Ich habe - keine - Genehmigung zu einer Verzichtserklärung auf die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten.
Falls ja, wann und durch welche Behörde? ___________________________________________
2.6 Mir oder einer der unten genannten Personen ist bereits eine Staatsangehörigkeitsurkunde - Einbürgerungsurkunde - ausgestellt worden.
Falls ja, wann und von welcher Behörde? ___________________________________
2.7 Bei deutschen Ehefrauen: Haben Sie vor dem 01.04.1953 die Ehe mit einem Nichtdeutschen geschlossen?
3. Angaben bei Erwerb durch Geburt, Legitimation, oder Annahme als Kind
Ist der deutsche Ehegatte ehelich geboren, legitimiert oder
als Kind angenommen, ist als Elternteil anzugeben:
a) in der Regel der deutsche Vater
b) Die deutsche Mutter , wenn der deutsche Ehegatte zwischen dem 01.04.1953 und
31.12.1974 geboren wurde oder legitimiert wurde und die Staatsangehörigkeit des
ausländischen Vaters nicht angenommen hat.
- Ist der deutsche Ehegatte nicht ehelich geboren: Angaben der deutschen Mutter -
Ist der Elternteil von dem die deutsche Staatsangehörigkeit abgeleitet wird nicht vor dem 01.01.1974 geboren worden, ist zusätzlich der Großelternteil anzugeben, von dem die deutsche Staatsangehörigkeit ableitet.
I. Elterngeneration | II: Großelterngeneration | |
a) Vornamen, Familienname ggf. Geburtsname |
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b) Geburtstag, -ort | ||
c) Evtl. Auslandsaufenthaltszeiten |
von _________ bis _________ in ______________________ von _________ bis _________ in ______________________ von _________ bis _________ in ______________________ von _________ bis _________ in ______________________ |
von _________ bis _________ in ______________________ von _________ bis _________ in ______________________ von _________ bis _________ in ______________________ von _________ bis _________ in ______________________ |
d) Eheschließungstag und -ort | ||
e) Jetzige Anschrift oder Sterbetag und -ort | ||
f) Staatsangehörigkeit und Erwerbsgrund |
4. Weitere Angaben bei möglichem Erwerb
/ Verlust der Staatsangehörigkeit
urch Eheschließung, Erklärung bei der
Eheschließung
4.1 Eheschließung am _______________ in
__________________________________
mit
_______________________________________________________________
geboren am _____________________ in
__________________________________
Staatsangehörigkeit und Erwerbsgrund: ____________________________________
4.2 Nur von Frauen zu beantworten, die als Ausländerin zwischen dem 01.04.1953 und dem 31.12.1969 die Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen geschlossen haben.
4,3 Nur von Frauen zu beantworten, die als Deutsche zwischen dem 24.05.1949 und dem 31.03.1953 die Ehe mit einem Ausländer geschlossen haben.
Wurde bei der Eheschließung eine Erklärung auf Nichtbeibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit abgegeben?ja nein
4.4 Wurde die deutsche Staatsangehörigkeit des Ehemannes
nachgewiesen?ja
nein
Falls ja, wann und durch welche Behörde?
_____________________________________
Ist die deutsche Staatsangehörigkeit des Ehemannes durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde nachgewiesen, so sind über den Ehemann und - soweit erforderlich - über dessen Vater (oder nichteheliche Mutter) die unter Abschnitt 3 Buchstaben c-e vorgesehenen Angaben zu machen. Dies kann auf einem besonderen Blatt geschehen., es lässt sich aber auch der Raum des Abschnittes 3 verwenden. Es ist dann "I. Elterngeneration" zu ändern in "I. Ehemann der Antragstellerin".
5. Weitere Angaben bei Erwerb der Staatsangehörigkeit durch
Einbürgerung,
Sammeleinbürgerung, Option oder Erklärung
5.1 Bei
Sammeleinbürgerung
Ich - Mein(e)
in Abschnitt ___________ angegebene(r) _________________ habe (hat) durch
(Vater, Ehegatte)
Sammeleinbürgerung die
deutsche Staatsangehörigkeit erworben.
Nähere Angaben, die sich auf das Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit vom 22.02.1955 (BGBL.I, S. 65) stützen, siehe Anlage __________________
5.3 Bei Option
Ich - Mein(e) in Abschnitt
___________ angegebene(r) _________________ habe (hat) nach dem
(Vater, Ehegatte)
Optionsabkommen *)
_____________________________ für die deutsche Staatsangehörigkeit
optiert.
5.4 Bei erklärung
Ich - Mein(e) in Abschnitt
___________ angegebene(r) _________________ habe (hat) am
(Vater, Ehegatte)
___________________
die deutsche Staatsangehörigkeit erworben durch Abgabe einer Erklärung
gegenüber der Einbürgerungsbehörde in
__________________________________________.
Alle Angaben wurden nach bestem Wissen gemacht.
________________________________, den ________________________
____________________________________________________________
(Unterschrift des deutschen Ehegatten)
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Die Prüfung des Staatsangehörigkeit des Ehegatten des Antragsstellers aufgrund des Angaben und Unterlagen/Personenstandsurkunden ergab:
Der Ehegatte besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.
Darmstadt, den _________________________
Der Landart des Landkreises Darmstadt-Dieburg
im
Auftrag
_____________________________________________
*) Optionsabkommen: Deutsch-belgisches Abk. v. 11.09.1922
(RGBL. 1924 II S. 227) und Erkl. vom 31.06.1922 (MBLIV S. 909)
Deutsch-dänisches Abk. v. 10.04.1922 ( RGBL. 1922 II S. 201)
Deutsch-Danziger Vertrag v. 08.11.1920 (RGBL. 1922 II S. 186)
Deutsch-litauischer Vertrag v. 10.02.1925 (RGBL. II S. 59) und v.
08.09.1939 (RGBL. II S. 999)
Deutsch-polnisches Abk. v. 30.08.1924(RGBL. 1925 II S. 33) und v.
15.05.1922 (RGBL. II S. 237)
Deutsch-tschechoslowakischer Vertrag v. 29.06.1920 (RGBL. S. 2284)