Standesamt ????????? |
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Versicherung an Eides statt eines Dolmetschers
Bei der Eheschließung (Name Bräutigam)/(Name Braut) wurde
Andreas Schütz, wohnhaft in Reinheim, Strasse, ausgewiesen durch Reisepass,
als Dolmetscher zugezogen und erklärt:
Unterrichtet über den Inhalt des § 156 des Strafgesetzbuches, welcher lautet:
"Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
versichere ich an Eides statt, dass ich treu und gewissenhaft in die englische Sprache übertrage, nach bestem Wissen die reine Wahrheit gesagt und nichts verschwiegen habe.
Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben
Andreas Schütz
Der Standesbeamte
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Siegel