Nach der Hochzeit
Ok, ein paar Dinge müssen noch erledigt werden
Folgendes muss noch getan werden, wenn die Hochzeit in Deutschland stattgefunden hat:
Zusätzlich zu den normalen Heiratsurkunden braucht ihr noch einige "Internationale Heiratsurkunden". Diese braucht ihr für die Philippinen später. Das ist das gleiche Dokument wie das deutsche, aber halt in englisch und deutsch. Zusätzlich müssen noch zwei Formulare ausgefüllt werden (die solltet ihr gleich mitnehmen, wenn ihr das Ehefähigkeitszeugnis der Braut in der philippinischen Botschaft abholt), die Hochzeits-Registrierung und die Namensregistrierung. (HTML Kopien sind hier verfügbar: Hochzeit Namen). Diese Papiere müssen vom Standesbeamten ausgefüllt werden und besiegelt werden! Damit müsst ihr wieder zur philippinischen Botschaft, um die Namensänderung im Pass durchführen lassen zu können. Falls der Name des Ehegatten auch geändert werden soll, kann das gleich im Standesamt passieren.
Wenn die Hochzeit in den Philippinen stattgefunden hat:
Es gibt zwei Möglichkeiten hier: entweder ihr macht alle Schritte selber (sind anschließend alle beschrieben!), oder ihr beauftragt den "Marriage Consultant" damit. Der wird euch alle Schritte abnehmen und am Ende habt ihr alle eure Papiere zertifiziert und mit Bändern versehen in der Hand. Dieser Service kostet (incl. Trauung) ca 8000 Pesos.
Ihr müsst zum NSO-Manila um das "Authenticated marriage certificate" zu beantragen. Das gibt es nur im NSO-Manila. Es gibt zwei Büros des NSO-Manila, das eine ist die "Authentication Unit in NSO Lot,East Avenue,Quezon City" (in der Nähe des Land Registration Authority oder LRA, gegenüber dem Social Security System oder SSS). Der Antrag kann nur in diesem Büro gestellt werden. Nachdem die Gebühr bezahlt ist, bekommst du eine Quittung. Diese benötigst du um dein "Marriage Certificate" in der "NSO Civil Registry Division ,Vibal Bldg. Corner EDSA and Times Street West Triangle 1104 Quezon City" abzuholen. Falls es da nicht verfügbar sein sollte, musst du zurück zur "Local Registry" wo ihr die Heiratsurkunde bekommen habt. Bitte die, dieses Dokument via "Special Order" (LBC) nach Manila zu schicken, und natürlich musst du dafür bezahlen. Nicht die Quittung vergessen! Außerdem ist es hilfreich, um ein Empfehlungsschreiben von denen zu bitten! Danach geht es zurück zur "NSO Civil Registry Division(in EDSA)". Hier musst du den Antrag noch mal ausfüllen, und alle Papiere dem Beamten übergeben. Dann sollte das "Authenticated marriage certificate" endlich ausgestellt werden.
Also am Ende ist die Heiratsurkunde 4-mal beglaubigt worden:
Diese Beglaubigungen werden normalerweise von der philippinischen Botschaft in Deutschland benötigt Damit kann dann der neue Name im Bass der jungen Ehefrau eingetragen werden. Das bräuchte man normalerweise nicht mehr, wenn der Pass bereits in den Philippinen vom NSO geändert worden ist. Dummerweise braucht man das aber trotzdem für die deutschen Standesämter, Da die deutsche Botschaft keine Papiere mehr legalisiert, gelten diese Stempel als "Apostillen" und werden damit anerkannt.
Für den Visumsantrag "Familienzusammenführung" in der Botschaft gleich wieder zwei Passbilder von der Ehefrau besorgen!
Zurück in Deutschland:
Nach der Hochzeit
Nach der Eheschließung im Ausland kommt Deine Frau per Visum zum Zweck der Familienzusammenführung nach Deutschland. Danach sind ja bekanntlich einige Formalitäten zu erledigen.
1. Bevor Deine Frau kommt, sollte eine Familienversicherung abgeschlossen
sein.
2. Dann zum Standesamt: Namensänderung beantragen, kann etwa 30,- DM kosten,
abhängig vom Bundesland.
Nun habe ich leider gehört, dass einige Städte in Deutschland ihre eigenen "Verfahren" haben: Es werden Arbeitgeberbestätigung, Bescheinigung vom Vermieter, Gehaltsnachweis u.a. verlangt.
3. Wohnsitz Deiner Frau bei Dir anmelden, Einwohnermeldeamt (--> Pass, Heiratsurkunde), notwendig für (4.) Schritt 3 sollte also vor 4 kommen
4. Schließlich geht es dann zum Ausländeramt, und dort könnt ihr endlich die Aufenthaltsgenehmigung beantragen und im Pass eintragen lassen. Diese Aufenthaltsgenehmigung wird entweder gleich für drei Jahre ausgestellt (abhängig vom der Behörde), oder für ein Jahr. Nach dreimaliger Ausstellung folgt dann die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. (--> Pass, Heiratsurkunde, Anmeldebestätigung der Ehefrau)
Es kann sein, dass das Ausländeramt vom deutschen Partner folgende Papiere verlangt:
- Einkommensnachweis
- Wohnungsnachweis
- Krankenversicherungsschutz
- Reisepass
- Heiratsurkunde
Der Einkommensnachweis und auch der Wohnungsnachweis sind laut Gesetz nicht erforderlich, werden aber trotzdem gerne verlangt. Man kann darauf bestehen, dass diese Papiere nicht beizubringen sind, das darf keinen Einfluss auf die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung haben.
5. Steuerklasse auf III ändern und Lohnsteuerkarte für Ehefrau beantragen (--> Einwohnermeldeamt) Laut Einkommensteuergesetz reicht es, wenn Deine Frau Ihren Wohnsitz in Deutschland hat. Gelegentlich wird sich geweigert, die Steuerklasse zu ändern, solange Deine Frau noch nicht die Aufenthaltserlaubnis hatte. Zur Umschreibung der Steuerkarte wurde auch schon auf die Vorlage eines Familienbuches bestanden, obwohl bei Eheschließung im Ausland die Anlage eines Familienbuches keine Pflicht ist. Diesen Punkt kannst Du aber getrost ganz zum Schluss abarbeiten, da du bei Deiner Steuererklärung rückwirkend zum 01.01.XX als verheiratet angesehen wirst.
6. Standesamt:
Namensänderung beantragen Erklärung zur Namensführung, 30,00 DM)
Anlegung Familienbuch: 60,-DM (ist aber freiwillig).
Beglaubigte Abschrift: 13,00 DM
--> Geburtsurkunden
--> Auszug aus Heiratsregister der Ehefrau
--> Abstammungsurkunde des Ehemanns
7. Einwohnermeldeamt:
Pass ändern lassen
Ggf.: Führerschein (Bis zu einem Jahr nach Einreise nur Prüfung erforderlich,
keine Fahrschule!)!
Hinweis, Prüfungsbögen in vielen Sprachen, inklusive Tagalog sind erhältlich
unter: http://www.lehrboegen.de/
9. BamF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Dieses Bundesamt verfügt
über Mittel der Europäischen Gemeinschaft, die zur Integration von Ausländern
eingesetzt werden können. Im diesem Fall heißt das, dass Sprachunterricht an
hochklassigen Schulen (wie Berlitz School) gefördert wird, und zwar bezahlt der
Teilnehmer pro Stunde gerade mal einen Euro, den Rest trägt BamF.
Jetzt könnt ihr bis zum Ende
eurer Tage glücklich und zufrieden zusammen in Deutschland leben.