Ein Bericht von Dennis (August 2000)


Da es zum Thema "Heirat auf den Philippinen" sowohl einige Ergänzungen, als auch Veränderungen gibt, möchte ich es nicht versäumen, dir einen kleinen Bericht bzw. Abriss über die Ereignisse zu geben in der Hoffnung, dass sie 
Dir etwas nützen. Selbstverständlich könnt Ihr wieder meine Erfahrungen für Lhiza's Webseite nutzen. Dennis

Also gehen wir in Medias res:
Eigentlich wollten wir ja schon im März standesamtlich in Deutschland heiraten. Zu diesem Zweck beantragten wir ein Verlobungsvisum. Diesem wurde auch zugestimmt, allerdings nicht zum richtigen Zeitpunkt. Meine Freundin konnte erst im Mai einreisen. Das war aber im Nachhinein ein großes Glück, denn Florezelle (meine Frau) vergaß, sich auf ihrer Geburtsurkunde die Beglaubigung des Malacanang Palace geben zu lassen.
---Kurzer Einschub:
Das Oberlandesgericht in Frankfurt verlangt zur "Befreiung von der Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnisses" eine "Legal capacity of marriage", die von der philippinischen Botschaft in Bonn auf der Grundlage unter anderem der beglaubigten Geburtsurkunde ausgestellt wird. Laut Standesamt ist aber diese "Legal capacity of marriage" überhaupt nicht notwendig!
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Die Geburtsurkunde zurückzusenden, die Beglaubigung machen zu lassen und dann erneut nach Deutschland zu senden hätte zu lange gedauert. Außerdem lief der Coundown für unsere Hochzeit auf den Philippinen. Dieser Termin war für den 8.7.2000 anvisiert. Wir entschlossen uns also, auf den Philippinen zu heiraten. Unsere Hauptangst 
war: Wenn man mit einem Verlobungsvisum ausreist, darf man dann mit demselben erneut einreisen? Es geht, wenn auf dem Verlobungsvisum "mult" und "90" (multiple entrance within 90 days d.h. man kann innerhalb der 90 Tage so oft 
einreisen wie man will!!!!!!!) angegeben ist. Dieser Eintrag hat folgenden Vorteil: Beantrage ich ein Verlobungsvisum, muss ich nicht unbedingt in Deutschland heiraten. Wer auf den Philippinen heiraten will hat den großen Vorteil, dass 
seine Frau direkt nach der Hochzeit wieder mit dem Ehepartner einreisen kann. Beantragt man das Visum zur Familienzusammenführung erst nach der Hochzeit, muss man im schlimmsten Fall bis zu 6 Monaten warten, bis das Visum bewilligt ist und kann alleine wieder nachhause fliegen.


Florezelle und ich flogen also zusammen nach der Hochzeit wieder nachhause. Im Visum muss aber tatsächlich "multiple entry" vermerkt sein, die Botschaft stellt auch Visa mit "single entry" aus. Dies liegt anscheinend im Ermessen 
der Beamten. Besser man erkundigt sich vorher direkt bei der Botschaft.

Hierbei stellt sich auch gleich die Frage mit den Flügen: Man muss nicht mit dem Verlobungsvisum sofort einreisen! Es ist in den Philippinen verboten, im Ausland gekaufte Tickets einzuführen!!! Aus diesem Grund sollte man das Ticket durch die Fluggesellschaft in Manila deponieren. Die Malaysian Air verlangte 90,- Traveltax als wir mit dem in Deutschland gekauften Ticket ins Büro kamen. Sendet man das Ticket durch die Fluggesellschaft, muss man 70,- DM Porto bezahlen. Alles in allem spart man 20,-DM und ist auf der sicheren Seite.

In Manila angekommen, hatten wir gleich mit zwei Problemen zu kämpfen:
Die Hochzeit muss nämlich beim Standesamt mindestens zehn Tage, inklusive den notwendigen Papieren, vorher angemeldet sein. Das wichtigste Dokument ist hierbei die "legal capacity of marriage", welches auf der Deutschen Botschaft unter Vorlage des deutschen Ehefähigkeitszeugnisses ausgestellt wird. Die Ausstellung dauert mindestens zwei Werktage. Plus die 10 Tage ergibt also 12 Tage, die man mindestens vorher auf den Philippinen sein muss!! Nach den 10 Tagen bekommt man auf dem Standesamt die "Heiratslizenz" (marriage license) ausgestellt. Man muss unbedingt die Wochenenden beachten, denn da die Hochzeit in den meisten Fällen Samstags stattfindet, muss die Linzens spätestens am Freitag abgeholt sein, die Ämter haben Samstags zu!

Ich kam erst 11 Tage vor der Hochzeit auf den Philippinen an. Mit ein bisschen Geld war die Standesbeamtin zu überreden, den Antrag einen Tag zurückzudatieren, sonst hätten wir den Hochzeitstermin glatt verschieben 
müssen.

Für eine kirchliche Trauung muss man die Hochzeit mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Termin in der Kirche aushängen. Hier muss ich ergänzen, dass man, heiratet man in einem anderen Bezirk, auch in der heimischen Gemeinde die Hochzeit aushängen muss, also in zwei Kirchen. Sind die vier Wochen um, kann man dann die sogenannten "marriage bands" an beiden Kirchen abholen. In unserem Fall stimmte aber der Bischof einer Heirat in einem anderen Bezirk erst gar nicht zu, wir hätten also in der kleinen Gemeindekirche heiraten müssen. Aber auch dafür gibt es eine Lösung: Wir verlegten einfach den Wohnsitz meiner Verlobten kurzerhand zu einem Verwandten, der in der gewünschten Gegend wohnt. Eine Meldebescheinigung brauchten wir nicht vorzulegen, sondern nur die "neue" Adresse dem Standesamt und der Kirche mitzuteilen.

Auf die Frage, ob es möglich sei, eine ökumenische Trauung vorzunehmen antwortete mir der Priester, er müsse zuerst mit dem Bischof telefonieren. Nach dem Telefonat kam heraus, dass ich mit dem Bischof selbst zu reden 
hätte, und die Prozedur einen längeren Zeitraum in Anspruch nähme. Da der Bischofssitz außerdem 2 Std. Autofahrt von uns entfernt gewesen wäre, verzichtete ich dankend darauf.

Die eigentliche Hochzeit war sehr schön. Wir ließen ein Video für alle Daheimgebliebenen machen.

Nach der Hochzeit brachten wir die Heiratsurkunde zurück zum Standesamt. Dort wurde uns mitgeteilt, es sei nicht nötig, die Urkunde selbst zum Hauptstandesamt nach Manila zu bringen, die Standesbeamtin könne das für 
uns auf dem Postweg erledigen. Das ginge auch viel schneller, denn normalerweise dauere es 10 Tage. Wir konnten also die Heiratsurkunde schon am fünften Tag wieder abholen oder besser Flors Mutter. Wir waren nämlich zu 
diesem Zeitpunkt schon wieder in Deutschland. Allerdings ließ ich mir gleich an Ort und Stelle eine original beglaubigte Kopie vom Standesamt mitgeben, die noch nicht vom Hauptstandesamt beglaubigt war. Sofort nach der Hochzeit 
rief ich bei der deutschen Botschaft an um zu fragen, wie lange es dauern würde, die Heiratsurkunde zu legalisieren. Überraschenderweise wurde mir mitgeteilt, dass die Botschaft die Legalisation nicht mehr vornähme. Ich 
erkundigte mich daraufhin, was zu tun sei und mir wurde gesagt, ich solle die Urkunde einfach so mitnehmen. Dies sollte sich im nachhinein als Fehler herausstellen!

In Deutschland brachte ich dann die Heiratsurkunde zur Gemeindeverwaltung. Dort wurde sie direkt anerkannt (auch ohne Übersetzung). Ich konnte sofort meine Frau also neue Bürgerin anmelden. Auch im Ausländeramt gab es keine Probleme. Wir mussten allerdings eine "Verhandlungsniederschrift" unterzeichnen, in der wir bestätigen, dass wir keine Scheinehe führen. Den Aufenthaltstitel würden wir bekommen, nachdem die Philippinische Botschaft 
in Bonn den Namen in Florezelles Pass geändert habe.

Also rief ich bei der Botschaft an und wunderte mich nicht, dass die Philippinische Botschaft die Heiratsurkunde nur anerkennt, wenn sie außerdem vom "Department of Foreign Affairs" und vom "Malacanang Palace" beglaubigt 
ist. Man benötigt also insgesamt 4!!! Beglaubigungen: Standesamt, Hauptstandesamt in Manila, DFA und Malacanang. Gott sei Dank war unser Original noch in den Philippinen und Flors Mutter ließ so schnell wie möglich die Beglaubigungen machen, um dann die Urkunde nach Deutschland zu schicken. Allerdings lief Flors Verlobungsvisum am 3. August ab! Wir gingen also erneut zur Ausländerbehörde und ließen uns etwas Vorläufiges ausstellen, das ist. ein Wisch, auf dem vermerkt ist, dass man den Antrag auf Familienzusammenführung bereits gestellt hat. Dieser gilt drei Monate, wird aber nicht von allen Schengenstaaten anerkannt (z.B. Frankreich).

Letzten Mittwoch fuhren wir schließlich mit der vierfach beglaubigten Urkunde nach Bonn, um den Namen ändern zu lassen. Die Änderung dauert zwei Werktage und kostet: 47,- DM plus Porto, wenn man den Pass nicht selbst 
abholt. Also insgesamt 54,- DM (Einschreiben). Das fand ich schon ziemlich happig!


Gestern brachte ich dann den geänderten Pass zum Ausländeramt und dort wurde auch ohne Weiteres der Aufenthaltstitel eingeklebt. Er gilt für ein Jahr. Danach muss man einen erneuten Antrag stellen. Vorzulegen sind hierbei eine Meldebescheinigung und eine Verdienstbescheinigung!!!!! Der Aufenthaltstitel gilt allerdings nur für alle Schengenstaaten. Für die Schweiz braucht meine Frau nach wie vor ein Visum.