Heiraten einer geschiedenen Filipina

Es passiert selten, aber es passiert. Auch deutsch-philippinische Ehen werden geschieden. Und damit ist die geschieden Filipina natürlich auch wieder in der Lage, eine neue Ehe einzugehen, oder? Da gibt es einige Dinge zu beachten....

Natürlich muss man nach der Heirat mit der Filipina einen Trip zur Philippinischen Botschaft machen, um dort die Hochzeit registrieren zu lassen und einen entsprechenden Eintrag im Pass mit dem neuen Namen zu bekommen. Das ist aller Voraussicht nach auch bei der geschiedenen Filipina passiert. Diese Registrierung geht natürlich weiter zum NSO nach Manila, und dort wird die Filipina ordnungsgemäß als verheiratet geführt. Das dauert typischerweise 2-3 Monate, aber ab dann kann man auch eine philippinische Heiratsurkunde bekommen. Soweit so gut, aber....

Nach einer Scheidung ist die Filipina normalerweise so froh, das alles überstanden ist, und sie zeigt ihre Scheidung bei der Philippinischen Botschaft nicht mehr an. Das heißt, trotz Scheidung ist sie laut NSO in den Philippinen immer noch verheiratet. Dummerweise braucht das deutsche Standesamt im Falle einer neuen Heirat natürlich die Ledigkeitsbescheinigung bzw., die Scheidungsbescheinigung von den Philippinen. Oops......

Also als erstes muss die Scheidung bei der Philippinischen Botschaft gemeldet werden. Diese melden die Scheidung weiter zum NSO nach Manila, und nach den üblichen 2-3 Monaten wird man dort wieder als <verheiratbar> geführt (auch wenn das philippinischen Gesetz eigentliche keine Scheidung kennt, aber in diesem Fall gilt das Gesetzt des Landes in dem die Filipina lebt). Aber Achtung: Das gilt nur, wenn die Scheidung nicht von der Filipina eingereicht wurde. Wenn die Filipina die Scheidung einreicht, gilt das nur für Deutschland, aber nicht in den Philippinen. Sie kann zwar nach dem lokalen Recht wieder verheiratet werden, kann aber ihren Namen nicht mehr verändern, da sie nach philippinischem Recht ja noch mit ihrem Ex verheiratet ist.

Was ist also zu tun, bzw. was verlangt das Standesamt von der Braut:

a) Geburtsurkunde vom NSO auf Secpa
b) Beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch des Exmannes mit dem Scheidungseintrag (beim Standesamt, das für den Ex-Mann zuständig ist, anzufordern)
c) Ehefähigkeitszeugnis (Problem!!! Siehe unten)
d) Ledigkeitsbescheinigung bzw., Scheidungsbescheinigung (Siehe oben)
e) Eidesstattliche Erklärung eines Zeugen, notariell beglaubigt, mit folgendem Inhalt: 1. Dass sie mal verheiratet war, 2. Dass sie geschieden wurde und danach nicht wieder geheiratet hat, 3. Dass sie auch keine neue Lebenspartnerschaft eingegangen ist.
f) Gültigen philippinischen Reispass mit Aufenthaltstitel für Deutschland

Zu a), kann man sich aus den Philippinen schicken lassen. Entweder eine Agentur oder die eigene Familie beauftragen. Wichtig, dieses Dokument braucht das Standesamt nur auf Secpa, aber die philippinische Botschaft braucht es zertifiziert (also mit rotem Band versehen)

Zu c) Das Ehefähigkeitszeugnis (Legal Capacity to Contract Marriage) bekommt man auf der Philippinischen Botschaft, und zwar muss man persönlich dort erscheinen. Die brauchen wiederum dazu:
1) die Geburtsurkunde (siehe a)
2) Ihren gültigen Pass
3) Ein Passbild
4) Passbild vom Verlobten
5) Kopie das Ausweises des Verlobten
6) Scheidungsurteil (Falls nicht vorher schon angezeigt), bevorzugt in Englisch
7) Kopie der Heiratsurkunde mit dem Ex-Ehemann

Falls die Scheidung nicht gemeldet wurde, ist das kein Beinbruch. Die Botschaft stellt dann aufgrund der oben genannten Dokumente trotzdem das notwendige Ehefähigkeitszeugnis aus, die entsprechenden Informationen werden dann zum NSO weitergemeldet.