Legalisierung und Spätregistrierung
Unterlagen bereitgestellt von Bernhard Reiter, Danke!!!

Wie bereits in der Visa Seite erwähnt, wird von der Deutschen Botschaft in Manila  keine Legalisierung mehr automatisch durchgeführt. Entsprechende Informationen findet man in der Homepage des "Auswärtigen Amt", mit dieser URL. Der wichtige Teil ist der folgende:

Wenn Urkunden bei einer inländischen Behörden vorgelegt werden sollen und Zweifel am Beweiswert der Urkunden oder der Identität des Inhabers bestehen, so kann die Vorlagebehörde die deutsche Auslandsvertretung um Prüfung des Sachverhalts und Stellungnahme bitten. Bei der, oftmals schwierigen Feststellung der Tatsachen entstehen Kosten, die von dem Urkundsinhaber zu erstatten sind. Die inländische Behörde, zumeist das Standesamt, wird normalerweise den Urkundsinhaber bitten, zunächst eine Sicherheitsleistung für die zu erwartenden Kosten zu hinterlegen. Die Urkunden und die Stellungnahme der Auslandsvertretung wird anschließend der ersuchenden Behörde übersandt. Um dem Urkundsinhaber die spätere Verwendung seiner Urkunde bei anderen Behörden zu erleichtern und um unnötige weitere Prüfungen zu vermeiden, wird der Urkunde ein entsprechender Hinweis beigeheftet.

Diese Verfahrensänderung betrifft Urkunden aus den folgenden Staaten: Bangladesh, Benin, Côte d'Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Indien, Kamerun, Kongo (Demokratische Republik), Liberia, Niger, Nigeria, Pakistan, Philippinen, Ruanda, Senegal, Sierra Leone, Vietnam.

Im Prinzip bedeutet das, dass seit dem 10 Mai 2000  keine standardmäßige Legalisierung mehr  durchgeführt wird, dass aber im Zweifelsfalle eine derartige Legalisierung angefordert werden kann, gegen entsprechende Bezahlung (500-750 Euro). 

Wie bereits gesagt, die Legalisierung wird normalerweise nur verlangt, wenn begründeter Verdacht an der Echtheit der vorgelegten Papiere besteht. Nur ein Land in Deutschland, Baden Württemberg mit den Oberlandesgerichten Stuttgart und Karlsruhe, verlangt seit Frühjahr 2001 grundsätzlich die Legalisierung der Papiere. Einer der Opfer dieser Praxis hat die verantwortliche Beamtin gefragt, warum das verlangt wird, wo alle anderen OLGs in Deutschland von der Legalisierung absehen, wenn die Papiere offensichtlich OK sind. Ihre Antwort war, das wäre die Konsequenz aus einem Erlass des Innenministerium. Dort nachgefragt, kam die Antwort, dass das Innenministerium absolut keine Weisungsbefugnis für die OLGs hat, und dass sich die Beamtin doch bitte eine bessere Ausrede einfallen lassen sollte. Also im Moment ist unbekannt, warum die OLGs in Baden Württemberg diese Praxis durchführen. 

Inzwischen haben wir weitere Informationen über diese Regel bekommen. Diese Anordnung ist von den höchsten Richtern in den betroffenen Oberlandesgerichten in Baden Württemberg gegeben worden. Keine anderen Behörden sind da involviert.  (5. September 2002, von Gunter)

Leider bedeutet das für die Betroffenen, dass sie es besonderes schwer gemacht bekommen, ihre Verlobten endlich in den Arm nehmen zu können. Jeder Bürger in Baden Württemberg muss zusätzlich 5-6 Monate warten und auch zusätzlich 500 Euro oder mehr bezahlen, bis das OLG das OK für das Visa gibt. Irgendjemand in Baden Württemberg muss eine panische Angst vor ein paar armen Filipinas haben, die nach Deutschland kommen wollen und einen Deutschen heiraten wollen.  

Weitere Informationen von Gunter: Es ist kein Problem, seine Papiere von den OLGs zu bekommen, wenn ein Ehefähigkeitszeugnis der Braut vorliegt. Eine Filipina, die Deutschland mit einem Touristenvisum besuchte, was clever genug, sich dieses Zeugnis zu besorgen. Ihre Papiere wurden innerhalb von 2 Wochen ganz normal bearbeitet, als sie dann das zweite Mal den Antrag für ein Verlobungsvisum stellte. 

Unglücklicherweise bekommt man das Ehefähigkeitszeugnis nur in der Philippinischen Botschaft in Deutschland, und die Antragsstelleruin muss dieses Papier persönlich beantragen und abholen. Wir haben dieses Problem lange mit der Philippinischen Botschaft diskutiert. Sie sind leider nicht in der Lage, ihre Regeln zu ändern. Sie haben bereits genug Probleme mit einigen deutschen Behörden, die ihre legalen Papiere nicht so ohne weiteres anerkennen wollen. Wenn sie das machen würden, würden ihre Papiere noch mehr in Frage gestellt, und das würde keiner Filipina nützen. 

 

Die Prozedur sieht dann im Wesentlichen so aus: Die anfordernde Behörde schickt die zu prüfenden Papiere zur Deutschen Botschaft nach Manila, entweder mit spezifischen Fragen, oder mit der Bitte um eine allgemeine Überprüfung. Außerdem muss diese Behörde eine Kostenübernahme Erklärung mitschicken (die Kosten werden dem Antragsteller natürlich in Rechnung gestellt). Da die Botschaft in den meisten Fällen nicht in der Lage ist, solche Fälle selber zu handhaben, wird sie vertrauenswürdige Anwälte, Privatpersonen oder Detekteien mit der Aufgabe betreuen, diese Papiere zu überprüfen. Das geht nur für Dokumente, die als Auszüge der Mikrofiche Bestände des NSOs auf dem farbigen Sicherheitspapier (SECPA) gedruckt wurden. Falls keine derartigen Daten existieren, stellt das NSO eine Negativbescheinigung aus. In diesem Fall kann man folgendermaßen vorgehen:

Nur die folgenden Papiere können legalisiert werden: Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ledigkeitsbescheinigungen, Sterbeurkunden. Andere Papiere werden nicht akzeptiert. 

Spät-Registrierung, Behandlung in der Deutschen Botschaft

Die folgenden Papiere werden benötigt, wenn der/die Antragsteller/rin seinen/ihren Pass auf Grund einer Spätregistrierung bekommen hat.

Die Botschaft verlangt zertifizierte Kopien der Dokumente, die bei der NSO zur Spätregistrierung geführt haben. 

 

Spätregistrierung:

Spätregistrierungen werden gemacht, wenn zum Zeitpunkt der Geburt keine ordentliche Registrierung durchgeführt worden ist. Dazu werden alle Dokumente benötigt, dei in irgendeiner Form die Identität des Antragstellers nachweisen können. Dazu gehören:

Die normale Bearbeitungszeit solcher Spätregistrierungen dauert 10 bis 12 Wochen, mit einer Durchschnittszeit von 12 Wochen.